§ 4 Mitglieder
des Vereins sind die Landesverbände
in den einzelnen Bundesländern und
Ehrenmitglieder.
§ 5 Zu Ehrenmitgliedern
können
von der Generalversammlung Mitglieder
von Landesverbänden auf deren Vorschlag
ernannt werden, die sich im aktiven Kampf
für Österreich durch Wort,
Tat oder Schrift hervorragende Verdienste
um die Befreiung von der NS-Herrschaft
erworben haben oder die sich für
die Anerkennung der Leistungen Österreichs
im Widerstand führend eingesetzt
oder für den Verein oder die Erreichung
seiner Ziele besonders verdient gemacht
haben.