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§ 2 Pflege
und Festigung der Kameradschaft aller,
die für Österreichs Freiheit
gekämpft oder im Kampf gegen den Nationalsozialismus
Leid, Verfolgung und Schädigung
erlitten haben.
Pflege der pietätvollen Erinnerung
an Kameraden, die für Österreich
ihr Leben hingegeben haben.
Kampf gegen jede Diktatur, Klassen- und
Rassenhass, für Freiheit, Demokratie,
Menschenrecht und Menschenwürde
und Bekenntnis zu Österreichs Unabhängigkeit
und seiner historischen Sendung in Europa.
Eintreten
für Wiedergutmachung erlittenen
politischen und wirtschaftlichen Unrechts
durch nachdrückliche Vertretung der
Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Ämtern
und Behörden, fußend auf dem
Opferfürsorgegesetz und sonstigen
einschlägigen Vorschriften.
Einflussnahme auf legislative Maßnahmen
zugunsten der Opfer des Kampfes für
ein freies demokratisches Österreich
durch Mitarbeit, Anregung, Anträge,
Gutachten, usw.
Direkte und Vermittlungsfürsorge
für
unterstützungs- und förderungsbedürftige
Mitglieder nach Maßgabe von Mitteln
und Möglichkeiten.
Sammlung, Organisation
und Abfassung beweiskräftiger
Tatsachenberichte sowie Beistellung
von Akten, Dokumenten und sonstigen
stichhaltigen
Unterlagen die geeignet sind, den großen
Anteil Österreichs am Befreiungskampf
Europas unwiderleglich zu erweisen
und Weitergabe dieser Informationen
an die Öffentlichkeit,
vor allem an die jüngere Generation.
Aufnahme von Beziehungen mit Organisationen
von Widerstandskämpfern gegen
den Nationalsozialismus im In- und
Ausland.
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