Die Volksabstimmung

In bestimmten Kreisen in Österreich, aber auch im Ausland besteht, ein Höchstmaß an Interesse bei den jüngeren ÖsterreicherInnen, welche das Jahr 1938 nicht mehr erlebt hatten, ein permanentes und gemeinsamen Schuldgefühl über die Zeit der Okkupation Österreichs durch Nazideutschland zu erzielen und zu erhalten.

Dazu dient auch der Hinweis auf das Ergebnis der Volksabstimmung über Großdeutschland am 10. April 1938 – über den bereits vollzogenen Anschluß mit unfassbaren 99,73 % Ja-Stimmen (in Österreich nur 11.807 Nein-Stimmen).
Es ist unbestritten, daß damals in Österreich ein kleiner zweistelliger Prozentsatz Nationalsozialisten waren. Ebenso waren viele Österreicher verblendet, voll Hoffnung auf einen Arbeitsplatz und gegen die damalige Regierung eingestellt.

Wie gesagt, es war ein bereits vollzogener Anschluß, die ersten Transporte in das KZ Dachau waren bereits abgegangen (1. April 1938). Alle führenden Politiker der Ersten Republik waren nicht mehr handlungsfähig. Die Abstimmung hätte aber absolut keine Änderung der rechtswidrigen Besetzung Österreichs mehr gebracht.

Viele Menschen, die danach hingerichtet, ins KZ verschleppt worden waren, oder die einfach nur grundsätzlich gegen Hitlerdeutschland eingestellt waren, hatten dennoch mit Ja gestimmt.

„Mit Tränen in den Augen und voll Wut habe ich Ja gestimmt. Und war dann 2 Jahre im KZ!“ (Zitat eines aufrechten Österreichers)

Die beiden wesentlichen Exponenten der damaligen Zeit, haben empfohlen mit Ja zu stimmen: Kardinal Dr. Theodor Innitzer, Erzbischof von Wien, für die Katholiken und Dr. Karl Renner – 1918 Staatskanzler und nach 1945 wieder Staatskanzler und Bundespräsident – für die Sozialdemokraten.

Die Bewohner vieler Häuser und Wohnanlagen mussten, unter der Führung eines nationalsozialistischen Vertrauensmannes, geschlossen zur Abstimmung gehen.
Beim Eintritt in das Abstimmungslokal wurde jeder gefragt, ob er nicht gleich ohne Betreten der Wahlzelle sein Ja ankreuzen wollen.
Die Wahlsprengel waren besonders klein gehalten, so daß man im Abstimmungsverzeichnis bekannte Nazigegner mit Neinstimmen leicht in Übereinstimmung bringen konnte
Die Abstimmungskuverts wurden sorgfältig in der Reihenfolge der Stimmabgabe gestapelt und nicht wie üblich, in der Urne geschüttelt und nach Entleerung neuerlich gemischt. Auch dadurch war die Zuordnung der Neinstimmen möglich. Ein mir persönlich bekannter Herr, der mit Nein gestimmt hatte, war einige Tage später aus dem Dienst der Stadt Wien entfernt worden.

Alle diese Punkte haben mithin und nur beispielsweise dargestellt zu diesem unglaubwürdigen Ergebnis geführt.  Seither und heutzutage hat man sich niemals über solche Ergebnisse in kommunistischen Ländern oder anderen Diktaturen gewundert. Man spricht deutlich von Manipulation!!!

Daher muß dies nicht für das Jahr 1938 anerkannt und uns Österreichern zu Gute gehalten werden!

G.K. 18.9.2003

Die ÖVP Kameradschaft der politisch Verfolgten und Bekenner für Österreich ist eine der vom Gesetzgeber im § 17 des Opferfürsorgegesetzes BGBI. 183/1947 (OFG) mit der Vertretung der Interessen der Opfer des Nationalsozialismus betrauten Organisationen.